Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. MM büro-marketing Alexandra Menges (nachstehend Dienstleister)

 

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB des Dienstleister gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge und Verträge über Druck- und Konfektionierdienstleistungen zwischen ihm und seinem Auftraggeber, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt nicht, wenn der Geltung entgegenstehender, anderslautender Regelungen der Dienstleistung schriftlich zugestimmt wurde oder sie einzelvertraglich vereinbart wurde.

 

  • 2 Vertragsschluss

 

  1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, wobei geringfügige technische oder sonstige Änderungen in Form, Farbe und sonstigen Leistungsdaten vorbehalten bleiben. Mit den Angaben in den Angeboten, werden die Umfänge der Aufwendungen und entsprechende Preise spezifiziert.
  2. Wird eine Leistung per Email bestellt, wird der Zugang der Bestellung von uns zeitnah bestätigt.

Die Bestätigung des Zugangs stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Wird die Dienstleistung per Email bestellt und auf Grundlage dieser  AGB, der Bestellung und der Annahmeerklärung ein Vertrag abgeschlossen, werden diese Vertragsgrundlagen von uns elektronisch gespeichert. Auf  Verlangen des Kunden wird er ihm nebst AGB per Email zugesandt.

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Machbarkeit und rechtzeitigen Verfügbarkeit der benötigten Hilfsmittel und Personal. Der Kunde wird dann unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. MM büro-marketing ist dann berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Schon erhaltene Gegenleistungen werden umgehend zurückerstattet.

 

  • 3 Preise, Zahlung

 

  1. An den angebotenen Preis halten wir uns bis 30 Tage nach dessen Abgabe gebunden.

Alle angebotenen Preisen verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen oder Lieferungen werden gesondert berechnet. Als solche gelten Schulungen, Applikations- und Programmierunterstützungen, Systemupdates und Datenpflege. Neuprojekte, oder Systemveränderungen, die durch eine veränderte Verarbeitungssituation verursacht werden können, sowie Produktwandlung, die durch Auftraggeber einseitig betrieben werden bedürfen der Nachkalkulation.

  1. Nach der Aufbereitung für den Logistikdienstleister sind die weiteren Versandkosten nicht im angebotenen Preis enthalten. Sie werden gesondert berechnet. Beim Einbinden des entsprechenden Logistikdienstleisters, per Telefon, oder Email, entstehen dem Kunden, außer den Versandkosten und der Betreuungspauschale, keine zusätzlichen Kosten, soweit nichts anderes vereinbart oder vom Logistikunternehmen gefordert wird.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Preise für Dienstleistung und Logistikaufwand sofort zu zahlen. Nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung kann die Dienstleistung innerhalb von 10 Tagen zum Monatsende nach Erfüllung bezahlt werden. Sind aus einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmer bereits Kosten oder Zinsen aufgelaufen, so ist der Dienstleister berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen.
  3. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug. MM büro-marketing ist dann berechtigt, auf die Geldschuld einen Zinssatz von 8 % über dem Basiszinssatz zu erheben. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist MM büro-marketing berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. MM büro-marketing ist berechtigt, Lieferungen/Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
  5. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von MM büro-marketing anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  • 4 Gefahrenübergang

 

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht auf den Auftraggeber über, wenn sie ihm, einem für den Versand relevanten Partner oder dem Endkunden(Adressat) übergeben wird. Bei der Versendung geht diese Gefahr auf ihn über, sobald das Produkt auftragskonform abgeholt worden ist, oder an den dafür üblichen Logistiker, Spediteur, Konsolidierer oder Frachtführer übergeben wurde. Im Falle, der durch die AGB des Logistikers ausgeschossenen Haftung bei fahrlässiger, oder zufälliger Verschlechterung oder des Untergangs der Produkte, erfährt der Auftraggeber von MM büro-marketing die komplette Abtretung der anscheinenden Ansprüche durch die Übergabe gegen den entsprechenden Logistiker.
  2. Der Übergabe ist vollzogen, wenn der Auftraggeber fehlerhafte, oder falsche Adressdaten übermittelt, die zu einer Unzustellbarkeit führen.

 

  • 5 Lieferung
  1. Die von MM büro-marketing genannten Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Nicht-Einhaltung begründet keine Ansprüche des Auftraggebers, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
  2. Die dem Auftraggeber vorgegebenen Liefertermine sind gleichfalls nur dann verbindlich, wenn sie von MM büro-marketing ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind und vom jeweiligen Partner oder Logistiker so verbindlich angenommen wurden.

 

  • 6 Gewährleistung

 

  1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung (wozu das Produkt vom Absender zurück gesandt werden muss) oder Ersatzlieferung. Zur Ausübung dieses Wahlrechts und ggf. Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Dienstleister falls realisierbar, eine zeitnahe Frist vor Reisebeginn oder eine Woche ab Mangelanzeige. Vorher ist der Kunde nicht berechtigt, über die Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinaus gehende Ansprüche geltend zu machen.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde zunächst zwischen Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Rückgängigmachung des Einzelauftrages (Rücktritt) wählen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit oder geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht, sondern nur Minderung zu.
  3. Der Auftraggeber hat MM büro-marketing offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von spätestens 5 Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Entstehung und Feststellung des Mangels sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Verlangen der Endkunde ,oder der Auftraggeber Schadensersatz, beschränkt sich dieser nur auf die mangelhafte Sache und nicht auf Folgeschäden. Dies gilt nicht, wenn MM büro-marketing die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  1. Die Gewährleistungsfrist reicht bis zur Übergabe des Produktes an vereinbarte Dritte. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber uns den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2 angezeigt hat.
  2. Grundsätzlich gilt als Beschaffenheit des Produktes nur die Produktbeschreibung aus dem Vertrag als vereinbart. Werbung, öffentliche Äußerungen u. ä. bestimmen nicht die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware.

 

  • 7 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns die Sicherung der gelagerten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, also auch aus anderen Verträgen mit dem Auftraggeber vor.
  2. Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers sind wir berechtigt, den Vertag zu kündigen und die Ware des Auftraggebers, bis zur Zahlung aller Forderungen zurückzuhalten.

3. Auf gelieferte Ware besteht verlängerte Eigentumsvorbehalt.

  • 9 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Jeder Layoutauftrag der MM büro-marketing erteilt wurde, ist ein Urheberwerkvertrag der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Werke (Entwürfe, Konzepte, Filme, Reinzeichnungen, Fotos) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Ohne ausdrücklicher Einwilligung von MM büro-marketing dürfen keine Daten, Entwürfe, Fotos, Filme, Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion genutzt, weitergegeben oder verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Leistungen und/oder Produkte von MM büro-marketing dürfen in keiner Leistungsphase vom Kunden für nicht vereinbarte Zwecke genutzt werden. MM büro-marketing ist berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. eine entsprechend höhere Vergütung für die Nutzung zu verlangen. MM büro-marketing
überträgt dem Kunden (Auftraggeber) zweckgebundene Nutzungsrechte. Wenn nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunden und MM büro-marketing. Die Nutzungsrechte gehen erst nach Abschluss der Arbeiten und vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. MM büro-marketing hat das Recht, in denn durch MM büro-marketing erstellten Werken (Filme, Fotos- und Fotoprodukte, Grafiken, Zeitschriften, Werbematarial und Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MM büro-marketing zum Schadensersatz. Vorschläge und Vorgaben des Auftraggebers (und/oder seiner Mitarbeiter) begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber MM büro-marketing mindestens zwei einwandfreie Belege unentgeltlich.

MM büro-marketing ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

  • 10 Haftungsbeschränkungen

 

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung und uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.
  2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit uns nicht Arglist vorzuwerfen ist.

 

  • 11 Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin-Charlottenburg.
  3. Sollten einzelne Klauseln des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich angestrebten Ziel am nächsten kommt.